Fischereiwesen
Elektrofanggeräte zum Abfischen einsezten: Bewilligung beantragen
Beschreibung
Muss wegen drohender Austrocknung, Verschmutzung, Bauarbeiten usw. eine Gewässerstrecke ausgefischt werden, so können Elektrofanggeräte eingesetzt oder andere geeignete Methoden, welche die Fische nicht schädigen, angewendet werden.
Erforderliche Dokumente
Gesuch, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet
Kosten
keine Angaben
Bearbeitungszeit
keine Angaben
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Amt für Wald beider Basel
Jagd und Fischerei
jagdundfischerei@bl.ch
T +41 61 552 56 59
Webseite
Jagd und Fischerei
Ebenrainweg 25
4450 Sissach
jagdundfischerei@bl.ch
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Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr