Fischereiwesen

Elektrofanggeräte zum Abfischen einsezten: Bewilligung beantragen


Beschreibung

Muss wegen drohender Austrocknung, Verschmutzung, Bauarbeiten usw. eine Gewässerstrecke ausgefischt werden, so können Elektrofanggeräte eingesetzt oder andere geeignete Methoden, welche die Fische nicht schädigen, angewendet werden.

Erforderliche Dokumente

Gesuch, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet

Kosten

keine Angaben

Bearbeitungszeit

keine Angaben

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Amt für Wald beider Basel
Jagd und Fischerei

Ebenrainweg 25
4450 Sissach




T +41 61 552 56 59
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr