Jagdwesen

Präparation von geschützten Tieren melden


Beschreibung

Der Bund erlaubt die Präparation von Tiere geschützter Arten, wenn diese tot aufgefunden oder aufgrund einer kantonalen Bewilligung erlegt oder gefangen worden sind. Die Meldung muss an die kantonale Jagdverwaltung erfolgen.

Erforderliche Dokumente

Meldeformular, vollständig ausgefüllt

Kosten

keine Angaben

Bearbeitungszeit

keine Angaben

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Amt für Wald beider Basel
Jagd und Fischerei

Ebenrainweg 25
4450 Sissach




T +41 61 552 56 59
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr