Jagdwesen
Präparation von geschützten Tieren melden
Beschreibung
Der Bund erlaubt die Präparation von Tiere geschützter Arten, wenn diese tot aufgefunden oder aufgrund einer kantonalen Bewilligung erlegt oder gefangen worden sind. Die Meldung muss an die kantonale Jagdverwaltung erfolgen.
Erforderliche Dokumente
Meldeformular, vollständig ausgefüllt
Kosten
keine Angaben
Bearbeitungszeit
keine Angaben
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Amt für Wald beider Basel
Jagd und Fischerei
jagdundfischerei@bl.ch
T +41 61 552 56 59
Webseite
Jagd und Fischerei
Ebenrainweg 25
4450 Sissach
jagdundfischerei@bl.ch
T +41 61 552 56 59
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr