Wildschäden

Wildschadenverhütungsmassnahmen in landwirtschaftlichen Kulturen: Beiträge beantragen


Beschreibung

Fallweise kann es sinnvoll, oder notwendig sein landwirtschaftliche Kulturen, zur Vermeidung von Wildschäden, zu schützen.
Der Kanton leistet 1-malige Beiträge an angemessene Massnahmen zur Wildschadenverhütung in vom Regierungsrat bezeichneten landwirtschaftlichen Kulturen.

Erforderliche Dokumente

Antragsformular vollständig ausgefüllt plus Kartenausschnitt mit den eingetragenen Standorten der getroffenen Wildschadenverhütungsmassnahmen

Kosten

keine Angaben

Bearbeitungszeit

keine Angaben

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Amt für Wald beider Basel

Ebenrainweg 25
4450 Sissach


T +41 61 552 56 59
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Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr