Wildschäden
Wildschadenverhütungsmassnahmen im Wald: Beiträge beantragen
Beschreibung
In bestimmten Fällen kann es notwendig sein Pflanzungen, oder Verjüngung mit Einzelschutz, oder Zaun zu schützen. Der Kanton, die Gemeinde, die Jagdgesellschaft und die Waldeigentümerin oder der Waldeigentümer tragen je einen Viertel der Kosten der angemessenen Massnahmen zur Wildschadenverhütung im Wald und in Aufforstungen.
Erforderliche Dokumente
Ausgefülltes Antragsformular
Kosten
keine Angaben
Bearbeitungszeit
keine Angaben