Wildschäden

Wildschadenverhütungsmassnahmen im Wald: Beiträge beantragen


Beschreibung

In bestimmten Fällen kann es notwendig sein Pflanzungen, oder Verjüngung mit Einzelschutz, oder Zaun zu schützen. Der Kanton, die Gemeinde, die Jagdgesellschaft und die Waldeigentümerin oder der Waldeigentümer tragen je einen Viertel der Kosten der angemessenen Massnahmen zur Wildschadenverhütung im Wald und in Aufforstungen.

Erforderliche Dokumente

Ausgefülltes Antragsformular

Kosten

keine Angaben

Bearbeitungszeit

keine Angaben

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Amt für Wald beider Basel

Ebenrainweg 25
4450 Sissach


T +41 61 552 56 59
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Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr