Wildschäden

Schäden durch geschützte Tiere: Vergütung beantragen


Beschreibung

Schäden, welche durch geschützte Tiere verursacht werden, sind der Fachstelle umgehend zu melden und können vom Kanton erstattet werden. Der Kanton vergütet die durch Bundesrecht nicht gedeckten Wildschäden, wenn diese durch geschützte Tiere entstanden sind.

Erforderliche Dokumente

Ausgefülltes Antragsformular mit Stellungnahme der zuständigen Jagdaufsicht

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

keine Angaben

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Amt für Wald beider Basel

Ebenrainweg 25
4450 Sissach


T +41 61 552 56 59
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr