Wildschäden
Schäden durch geschützte Tiere: Vergütung beantragen
Beschreibung
Schäden, welche durch geschützte Tiere verursacht werden, sind der Fachstelle umgehend zu melden und können vom Kanton erstattet werden. Der Kanton vergütet die durch Bundesrecht nicht gedeckten Wildschäden, wenn diese durch geschützte Tiere entstanden sind.
Erforderliche Dokumente
Ausgefülltes Antragsformular mit Stellungnahme der zuständigen Jagdaufsicht
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
keine Angaben