Jagdwesen
Gesuch Selbsthilfemassnahmen für abwehrbare Wildtiere
Beschreibung
Die Eigentümerin oder der Eigentümer, bei landwirtschaftlichen Betrieben die Pächterin oder der Pächter, sind berechtigt, Selbsthilfemassnahmen zu treffen, wenn dies zum Schutz seiner Tiere, Liegenschaft oder landwirtschaftlichen Kulturen erforderlich ist.
Erforderliche Dokumente
Gesuch, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Kosten
keine Angaben
Bearbeitungszeit
keine Angaben
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Amt für Wald beider Basel
Jagd und Fischerei
jagdundfischerei@bl.ch
T +41 61 552 56 59
Webseite
Jagd und Fischerei
Ebenrainweg 25
4450 Sissach
jagdundfischerei@bl.ch
T +41 61 552 56 59
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr