Jagdwesen

Gesuch Selbsthilfemassnahmen für abwehrbare Wildtiere


Beschreibung

Die Eigentümerin oder der Eigentümer, bei landwirtschaftlichen Betrieben die Pächterin oder der Pächter, sind berechtigt, Selbsthilfemassnahmen zu treffen, wenn dies zum Schutz seiner Tiere, Liegenschaft oder landwirtschaftlichen Kulturen erforderlich ist.

Erforderliche Dokumente

Gesuch, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Kosten

keine Angaben

Bearbeitungszeit

keine Angaben

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Amt für Wald beider Basel
Jagd und Fischerei

Ebenrainweg 25
4450 Sissach




T +41 61 552 56 59
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr