Wildschäden
Wildschaden melden
Beschreibung
Der Kanton vergütet Schäden, den jagdbare Tiere an landwirtschaftlichen Kulturen anrichten.
Wildschäden, für die eine Vergütung beansprucht wird, sind sofort nach Feststellung der Fachstelle zu melden. Gleichzeitig ist die zuständige Jagdgesellschaft zu informieren.
Der Schaden wird innert drei Arbeitstagen nach dem Tag der Anmeldung geschätzt.
Erforderliche Dokumente
Online-Formular vollständig ausgefüllt
- Angabe der Kontaktdaten Melder/-in
- Angabe Daten geschädigte Fläche (Parzellen-Nummer/Flurname, betroffene Kultur)
- Angabe wann Information der Jagdgesellschaft erfolgte
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
keine Angaben