Wildschäden

Wildschaden melden


Beschreibung

Der Kanton vergütet Schäden, den jagdbare Tiere an landwirtschaftlichen Kulturen anrichten.
Wildschäden, für die eine Vergütung beansprucht wird, sind sofort nach Feststellung der Fachstelle zu melden. Gleichzeitig ist die zuständige Jagdgesellschaft zu informieren.
Der Schaden wird innert drei Arbeitstagen nach dem Tag der Anmeldung geschätzt.

Erforderliche Dokumente

Online-Formular vollständig ausgefüllt

  • Angabe der Kontaktdaten Melder/-in
  • Angabe Daten geschädigte Fläche (Parzellen-Nummer/Flurname, betroffene Kultur)
  • Angabe wann Information der Jagdgesellschaft erfolgte

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

keine Angaben

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Amt für Wald beider Basel

Ebenrainweg 25
4450 Sissach


T +41 61 552 56 59
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr