Arbeitslosenentschädigung

Arbeitgeberbescheinigung einreichen


Beschreibung

Wer Arbeitslosenentschädigung beantragt, benötigt dazu u.a. eine Bescheinigung der Arbeitgebenden der letzten 2 Jahre. Leiten Sie an alle Arbeitgeber, bei denen Sie 2 Jahre vor Anmeldung beim RAV tätig waren, eine leere Arbeitgeberbescheinigung weiter. Schreiben Sie einen Begleitbrief an Ihren ehemaligen Arbeitgeber, in dem Sie ihn bitten, das Formular schnellstmöglich (nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) auszufüllen.

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

keine

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Öffentliche Arbeitslosenkasse

Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln




T +41 61 552 78 78
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Montag bis Freitag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr