Unterhaltsbeiträge, Alimente und Inkasso
Unterhaltsforderung: Abtretung melden
Beschreibung
Der Kanton hilft Kindern mit Niederlassung im Kanton Basel-Landschaft bei der Einforderung der vormundschaftlich genehmigten oder gerichtlich verfügten Unterhaltsbeiträge, wenn Ihr/e Ex-Partner/in die Unterhaltsbeiträge nicht, unvollständig oder verspätet bezahlt.
Der Kanton hilft auch geschiedenen oder getrennten Ehegatten, Personen in aufgelöster eingetragener Partnerschaft sowie Partnern und Partnerinnen in eingetragener Partnerschaft, deren Getrenntleben gerichtlich geregelt ist, bei der Einforderung der gerichtlich verfügten Unterhaltsbeiträge.
Erforderliche Dokumente
Füllen Sie die Formulare aus und senden Sie die Unterlagen an: Kantonales Sozialamt, Gestadeckplatz 8, 4410 Liestal
Kosten
Die Unterhaltspflichtigen sowie die unterhaltsberechtigten Ehegatten oder Partner und Partnerinnen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen sind für die Vollstreckungsgebühren ersatzpflichtig. Unterhaltsberechtigte Ehegatten oder Partner und Partnerinnen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen entrichten im Falle einer erfolgreichen Vollstreckungshilfe eine Gebühr für die kantonale Hilfe bei der Vollstreckung ihrer Unterhaltsansprüche (kurz: Inkassogebühr). Die Inkassogebühr beträgt höchstens CHF 1'000.–.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer bei vollständiger Gesuchseinreichung dauert zwei Wochen.
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Unterhaltsbeiträge und Inkasso
Gestadeckplatz 8
4410 Liestal
claudine.otz@bl.ch
T +41 61 552 56 66
Webseite