Unterhaltsbeiträge, Alimente und Inkasso

Unterhaltsforderung: Abtretung melden


Beschreibung

Der Kanton hilft Kindern mit Niederlassung im Kanton Basel-Landschaft bei der Einforderung der vormundschaftlich genehmigten oder gerichtlich verfügten Unterhaltsbeiträge, wenn Ihr/e Ex-Partner/in die Unterhaltsbeiträge nicht, unvollständig oder verspätet bezahlt.

Der Kanton hilft auch geschiedenen oder getrennten Ehegatten, Personen in aufgelöster eingetragener Partnerschaft sowie Partnern und Partnerinnen in eingetragener Partnerschaft, deren Getrenntleben gerichtlich geregelt ist, bei der Einforderung der gerichtlich verfügten Unterhaltsbeiträge.

Erforderliche Dokumente

Füllen Sie die Formulare aus und senden Sie die Unterlagen an: Kantonales Sozialamt, Gestadeckplatz 8, 4410 Liestal

Kosten

Die Unterhaltspflichtigen sowie die unterhaltsberechtigten Ehegatten oder Partner und Partnerinnen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen sind für die Vollstreckungsgebühren ersatzpflichtig. Unterhaltsberechtigte Ehegatten oder Partner und Partnerinnen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen entrichten im Falle einer erfolgreichen Vollstreckungshilfe eine Gebühr für die kantonale Hilfe bei der Vollstreckung ihrer Unterhaltsansprüche (kurz: Inkassogebühr). Die Inkassogebühr beträgt höchstens CHF 1'000.–.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer bei vollständiger Gesuchseinreichung dauert zwei Wochen.

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Kantonales Sozialamt
Unterhaltsbeiträge und Inkasso

Gestadeckplatz 8
4410 Liestal




T +41 61 552 56 66
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