Sozialhilfe

Wirtschaftliche Hilfe von sozialem Dienst: Anspruch abklären lassen


Beschreibung

Das Vollmachtsformular bemächtigt die Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten von den aufgeführten Stellen und Personen Informationen einzuholen, die zur Abklärung der finanziellen und persönlichen Verhältnisse für die Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nach Sozialhilfegesetz erforderlich sind.

Den Gemeinden steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Kantonales Sozialamt
Abteilung Sozialhilfe - Asyl

Rheinstrasse 22
4410 Liestal




T +41 61 552 60 05
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr