Sozialhilfe
Wirtschaftliche Hilfe von sozialem Dienst: Anspruch abklären lassen
Beschreibung
Das Vollmachtsformular bemächtigt die Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten von den aufgeführten Stellen und Personen Informationen einzuholen, die zur Abklärung der finanziellen und persönlichen Verhältnisse für die Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nach Sozialhilfegesetz erforderlich sind.
Den Gemeinden steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Kantonales Sozialamt
Abteilung Sozialhilfe - Asyl
sozialhilfe@bl.ch
T +41 61 552 60 05
Webseite
Abteilung Sozialhilfe - Asyl
Rheinstrasse 22
4410 Liestal
sozialhilfe@bl.ch
T +41 61 552 60 05
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr