Prämienverbilligung
Individuelle Prämienverbilligung beantragen
Beschreibung
Der Bund und die Kantone verbilligen die Grundprämien in der Krankenpflegeversicherung von Versicherten, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Eltern mit tiefen und mittleren Einkommen erhalten pro Kind mindestens 80 Prozent der Prämie. Junge Erwachsene erhalten mindestens 50 Prozent der Prämie. Die Ausgleichskasse schickt den anspruchsberechtigten Versicherten ein entsprechendes Formular und zahlt der Krankenpflegeversicherung den Beitrag aus. Die Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft: https://www.sva-bl.ch/de/individuelle-praemienverbilligung/.
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
keine Angaben
Kontakt
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr