Prämienverbilligung

Individuelle Prämienverbilligung beantragen


Beschreibung

Der Bund und die Kantone verbilligen die Grundprämien in der Krankenpflegeversicherung von Versicherten, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Eltern mit tiefen und mittleren Einkommen erhalten pro Kind mindestens 80 Prozent der Prämie. Junge Erwachsene erhalten mindestens 50 Prozent der Prämie. Die Ausgleichskasse schickt den anspruchsberechtigten Versicherten ein entsprechendes Formular und zahlt der Krankenpflegeversicherung den Beitrag aus. Die Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft: https://www.sva-bl.ch/de/individuelle-praemienverbilligung/.

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

keine Angaben

Kontakt

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4410 Liestal


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