Steuerzahlungen

Erstreckung der Zahlungsfrist für Staats- und Bundessteuer beantragen


Beschreibung

Eine Zahlungsfristerstreckung kann nur für ordentliche, nicht betriebene Steuern für eine beschränkte Zeit gewährt werden. Massgebend für die maximale Zahlungsfristerstreckung ist das Datum der definitiven Veranlagungsverfügung. Die gesamte Forderung muss innerhalb der gewährten Zahlungsfristerstreckung vollständig beglichen werden. Wird das Gesuch nach Ablauf der ordentlichen Fälligkeit (30 Tage nach Zustellung der definitiven Rechnung) gestellt, wird sich die maximale Zahlungsfristerstreckung entsprechend verringern. Die maximale Zahlungsfristerstreckung ist auf 6 Monate ab Datum der Veranlagungsverfügung beschränkt.

Kosten

Für jede gewährte Zahlungsfristerstreckung für die Staatssteuer und für Spezialsteuern (Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) wird eine Gebühr erhoben (CHF 40.–).

Bearbeitungszeit

In der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen (ohne Postweg).

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Steuerverwaltung
Geschäftsbereich Steuerbezug

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4402 Frenkendorf




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