Solaranlagen

Solaranlage mit Bewilligungspflicht melden


Beschreibung

Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes per 1. Oktober 2013 müssen sämtliche Solaranlagen mindestens 30 Tage vor der Realisierung dem Bauinspektorat gemeldet werden. Eine Baubewilligungspflicht besteht nur für Solaranlagen in Kern-, Orts- und Denkmalschutzzonen sowie auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung. Dabei können Solaranlagen in Kernzonen, in Ortsbildschutzzonen oder in Denkmalschutzzonen bewilligt werden, sofern sie auf Dächern genügend angepasst sind, während Solaranlagen auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung bewilligungsfähig sind, wenn sie solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen.

Erforderliche Dokumente

Kosten

Bearbeitungszeit

Sofern das Baugesuch den formellen Anforderungen entspricht und dagegen keine Einsprachen erhoben wurden, kann frühestens nach 6-8 Wochen mit einer Baubewilligung gerechnet werden.

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Bauinspektorat

Rheinstrasse 29
4410 Liestal


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