Naturgefahren

Objektschutznachweis gemäss BNPG einreichen


Beschreibung

Bei jedem Baugesuch muss im Kerndatenblatt angegeben werden, ob das Bauprojekt von Naturgefahren betroffen ist. Dazu ist zunächst zu ermitteln, ob es innerhalb des Perimeters der Naturgefahrenkarte oder ausserhalb dieses Perimeters im Bereich der Gefahrenhinweiskarte liegt oder ob eine Beurteilung auf der Basis beider Kartengrundlagen erfolgen muss. Wenn Naturgefahren oder Naturgefahrenhinweise vorhanden sind, muss geprüft/untersucht werden, ob die ausgewiesene Gefährdung zu berücksichtigen ist und dagegen Schutzmassnahmen getroffen werden müssen. Wird eine mittlere («blau») oder erhebliche («rot») Gefährdung durch die gravitativen Naturgefahren Hochwasser, Überschwemmung, Rutschung, Hangmuren oder Steinschlag ausgewiesen, sind nebst den Angaben auf dem Baugesuch/Kerndatenblatt ein Objektschutznachweis sowie die geforderten, ergänzenden Unterlagen zu erstellen und einzureichen.

Erforderliche Dokumente

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

Wird zusammen mit dem Baugesuch bearbeitet/geprüft

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Bauinspektorat

Rheinstrasse 29
4410 Liestal


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