Baugesuche
Baugesuch einreichen
Beschreibung
Ein Baugesuch ist nach § 120 RBG insbesondere erforderlich für:
- Neu-, Um- und Anbauten, wesentliche Zweckänderungen.
- den Abbruch von Bauten und Bauteilen von Liegenschaften in Kernzonen.
- Deponien, Ablagerungsplätzen, Materialgruben und Steinbrüchen.
- Stützmauern (über 1.20 m), Abgrabungen, Aufschüttungen und bauliche Anlagen die dem Lärmschutz dienen.
- Aussenantennenanlagen
Erforderliche Dokumente
Kosten
Bearbeitungszeit
Sofern das Baugesuch den formellen Anforderungen entspricht und dagegen keine Einsprachen erhoben wurden, kann nach ca. 6-8 Wochen mit einer Baubewilligung gerechnet werden.
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
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