Meldepflicht Militär / Zivilschutz

Militär/Zivilschutz: Adressänderung melden


Beschreibung

Die Meldepflicht nach Artikel 27 Absätze 1 und 1bis MG ist innert 14 Tagen nach Eintritt des entsprechenden Ereignisses zu erfüllen. Folgende Änderungen sind dem Kreiskommando des Wohnortes mit dem Dienstbüchlein zu melden: Adressänderung - Berufsänderungen - Namensänderungen. Militärdienstpflichtige, die keinen Dienst in der Armee leisten, bleiben meldepflichtig.
Angehörige der Armee, die in Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen eingeteilt sind, melden dem für sie zuständigen Kommandanten oder der für sie zuständigen Kommandantin unaufgefordert innert 14 Tagen Änderungen der Telefonnummern und der E-Mail-Adressen.
Das Dienstbüchlein darf nur für dienstliche Zwecke ausgehändigt werden. Die Einsichtnahme in das Dienstbüchlein und die Bekanntgabe von Daten aus dem Dienstbüchlein sind ebenfalls nur für dienstliche Zwecke zulässig.

Erforderliche Dokumente

  • Dienstbüchlein
  • allenfalls Kopie Familienausweis oder Familienbüchlein

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

3 Arbeitstage

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Personelles Armee und Bevölkerungschutz (Meldepflicht, Schiesspflicht)

Oristalstrasse 100
4410 Liestal




T +41 61 552 72 10
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Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr / 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr