Meldepflicht Militär / Zivilschutz
Militärischen Auslandsurlaub beantragen
Beschreibung
Auslandaufenthalt bis maximal 12 Monate
Bei Auslandaufenthalten von weniger als einem Jahr (12 Monate) benötigen Meldepflichtige (Militärdienstleistenden, Zivilschutzpflichtige oder Militärdienstuntaugliche) keine militärische Bewilligung.
Sofern Sie einen solchen Aufenthalt planen, beachten Sie bitte folgendes: - Meldung einer Zustelladresse innerhalb der Schweiz beim Kreiskommando, - Genauer Zeitraum (von/bis) des Auslandaufenthalts bekanntgeben, - Fällt Ihre Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthalts, reichen Sie bitte 14 Wochen vor Dienstbeginn ein Dienstverschiebungsgesuch ein, - Sofern Sie Ihre Schiesspflicht aufgrund des Auslandaufenthalts nicht erfüllen können, reichen Sie ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein
Auslandaufenthalt von mehr als 12 Monaten
Meldepflichtige, welche länger als 12 Monate im Ausland weilen und sich zivilrechtlich abmelden, haben ein Gesuch für Auslandaufenthalt einzureichen. Das Gesuch für Auslandaufenthalt ist möglichst frühzeitig – in der Regel zwei Monate vor der Abreise – beim Kreiskommando einzureichen. Dies gilt auch für alle Offiziere.
Betreffend Grenzgänger, bitte Homepage Kanton Basellandschaft beachten, Link - https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/militar-bevolkerungsschutz/navigation-ueber-uns/personelles-armee-und-bevoelkerungsschutz/Meldepflicht/grenzgaenger
Erforderliche Dokumente
- Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular
- Dienstbüchlein
- Abmeldebescheinigung der Wohngemeinde
- Bestätigungen (Flugtickets, Schul- oder Studienbestätigung, Arbeitsvertrag)
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
3 Arbeitstage
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Personelles Armee und Bevölkerungschutz (Meldepflicht, Schiesspflicht)
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
kreiskommando@bl.ch
T +41 61 552 72 10
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr / 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr