Schiesspflicht
Schiesspflicht: Dispensation beantragen
Beschreibung
Die Schiesspflicht muss jeweils bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.
2023 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig: Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Beabsichtigen Sie die persönliche Waffe bei der Entlassung aus der Wehrpflicht in den Privatbesitz zu übernehmen? Bitte dafür den "Link zu weiteren Infos" anwählen!
Erforderliche Dokumente
- Schiessbüchlein / Militärischer Leistungsausweis - zwingend beilegen
- Arztzeugnis (bei Gesuchen aus gesundheitlichen Gründen zwingend beilegen)
- Abwesenheitserklärung Wohnort bis 12 Monate (bei der Gemeindeverwaltung / Einwohnerkontrolle beziehen)
- weitere Bestätigungen (Kopie Arbeitsvertrag, Reisebuchungsbestätigung etc) und / oder Andere - je nach Grund für die Dispensation
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
3 Arbeitstage
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Personelles Armee und Bevölkerungschutz (Meldepflicht, Schiesspflicht)
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
kreiskommando@bl.ch
T +41 61 552 72 10
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Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr / 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr