Urlaubsgesuch Zivilschutz

Zivilschutz: Urlaubsgesuch beantragen


Beschreibung

Schutzdienstpflichtige können bei der aufbietenden Stelle vor und während dem Kurs ein Gesuch um Urlaub stellen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein Urlaub darf nicht mehr als 10% des Kurses ausmachen. Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht. Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch.
Nicht Einrückende werden, gemäss Gesetz über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz Art. 68 bzw. Art. 70 belangt. Dies heisst es wird ein Straffall eröffnet, der zu einer Verzeigung durch die Staatsanwaltschaft führen kann.

Erforderliche Dokumente

Bestätigung betreffend Grund des Gesuches, z.B. Bestätigung des Arbeitsgebers oder der Schule etc.

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

2-10 Arbeitstage

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Personelles Armee und Bevölkerungsschutz (Bevölkerungsschutz- und Zivilschutz-Administration)

Oristalstrasse 100
4410 Liestal




T +41 61 552 71 10
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Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr / 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr