Dienstverschiebung Zivilschutz

Zivilschutz: Dienstverschiebung beantragen


Beschreibung

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht einrücken kann, hat die aufbietende Stelle unverzüglich zu orientieren und ihr das Dienstbüchlein und ein ärztliches Zeugnis in verschlossenem Umschlag zuzustellen.

Schutzdienstpflichtige können bei der aufbietenden Stelle spätestens zehn Tage vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Verschiebung des Ausbildungsdienstes einreichen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht. Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.

Nicht Einrückende werden, gemäss Gesetz über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz Art. 68 bzw. Art. 70 belangt. Dies heisst es wird ein Straffall eröffnet, der zu einer Verzeigung durch die Staatsanwaltschaft führen kann.

Erforderliche Dokumente

Dienstbüchlein, Arztzeugnis, Bestätigung Arbeitgeber oder Bestätigung Schule

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

5-15 Arbeitstage

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Personelles Armee und Bevölkerungsschutz (Bevölkerungsschutz- und Zivilschutz-Administration)

Oristalstrasse 100
4410 Liestal




T +41 61 552 71 10
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Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr / 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr