Niederlassungsbewilligung
Vorzeitige Niederlassungsbewilligung (Drittstaatsangehörige & EU/EFTA): Gesuch stellen
Beschreibung
Die Niederlassungsbewilligung kann bereits nach einem Aufenthalt mit Aufenthaltsbewilligung während der letzten fünf Jahre erteilt werden, wenn die erforderlichen Integrationskriterien erfüllt werden. Unter anderem müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich nachgewiesen werden.
Erforderliche Dokumente
Siehe weiterführende Informationen
Kosten
- Drittstaaten: CHF 137.–
- EU/EFTA Bürger: Erwachsene CHF 105.– Kinder 30.–
Bearbeitungszeit
2-3 Monate
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Amt für Migration und Bürgerrecht
afmb@bl.ch
T +41 61 552 51 61
Webseite
Schlossstrasse 1
4133 Pratteln
T +41 61 552 51 61
Webseite
Auskunftszeiten
Telefonzeiten:
Montag und Dienstag 09:00 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag 09:00 Uhr bis 12.30 Uhr
Telefon:
Montag bis Freitag 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr
(Aufgrund der aktuellen Lage sind nur Vorsprachen auf Termin möglich)