Niederlassungsbewilligung

Vorzeitige Niederlassungsbewilligung (Drittstaatsangehörige & EU/EFTA): Gesuch stellen


Beschreibung

Die Niederlassungsbewilligung kann bereits nach einem Aufenthalt mit Aufenthaltsbewilligung während der letzten fünf Jahre erteilt werden, wenn die erforderlichen Integrationskriterien erfüllt werden. Unter anderem müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich nachgewiesen werden.

Erforderliche Dokumente

Siehe weiterführende Informationen

Kosten

  • Drittstaaten: CHF 137.–
  • EU/EFTA Bürger: Erwachsene CHF 105.– Kinder 30.–

Bearbeitungszeit

2-3 Monate

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Migration und Bürgerrecht

Schlossstrasse 1
4133 Pratteln


T +41 61 552 51 61
Webseite

Auskunftszeiten

Telefonzeiten:
Montag und Dienstag 09:00 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag 09:00 Uhr bis 12.30 Uhr

Telefon:
Montag bis Freitag 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr

(Aufgrund der aktuellen Lage sind nur Vorsprachen auf Termin möglich)