Niederlassungsbewilligung

Niederlassungsbewilligung (Drittstaatsangehörige & EU/EFTA): Gesuch um Aufrechterhaltung stellen


Beschreibung

Die Niederlassungsbewilligung kann auf Gesuch hin während maximal vier Jahren aufrechterhalten werden. Die Niederlassungsbewilligung kann jedoch bei einem Auslandaufenthalt von mehr als 6 Monaten nur fortbestehen, wenn die ausländische Person tatsächlich die Absicht hat, innerhalb der Frist von vier Jahren wieder in die Schweiz zurückzukehren. Zu berücksichtigen sind insbesondere Auslandaufenthalte, die ihrer Natur nach vorübergehend sind oder Auslandaufenthalte zur Abklärung der Integrations- oder Wiedereingliederungsmöglichkeiten.

Erforderliche Dokumente

  • Ausgefülltes Gesuchsformular (Link)
  • Ausführliche schriftliche Begründung

Kosten

  • Drittstaaten: CHF 65.–
  • EU/EFTA Bürger: Erwachsene CHF 65.– Kinder CHF 30.–

Bearbeitungszeit

4 Wochen

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Migration und Bürgerrecht

Schlossstrasse 1
4133 Pratteln


T +41 61 552 51 61
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