Niederlassungsbewilligung
Niederlassungsbewilligung (Drittstaatsangehörige): Gesuch stellen
Beschreibung
Die Niederlassungsbewilligung kann erteilt werden, wenn die zeitlichen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Integrationskriterien erfüllt sind. Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie von Personen mit einer Niederlassungsbewilligung haben Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung, wenn die zeitlichen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Integrationskriterien erfüllt sind. Unter anderem müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 (mündlich und schriftlich) nachgewiesen werden.
Erforderliche Dokumente
Siehe weiterführende Informationen
Kosten
CHF 137.–
Bearbeitungszeit
4 Wochen
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
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4133 Pratteln
T +41 61 552 51 61
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