Niederlassungsbewilligung

Niederlassungsbewilligung (Drittstaatsangehörige): Gesuch stellen


Beschreibung

Die Niederlassungsbewilligung kann erteilt werden, wenn die zeitlichen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Integrationskriterien erfüllt sind. Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie von Personen mit einer Niederlassungsbewilligung haben Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung, wenn die zeitlichen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Integrationskriterien erfüllt sind. Unter anderem müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 (mündlich und schriftlich) nachgewiesen werden.

Erforderliche Dokumente

Siehe weiterführende Informationen

Kosten

CHF 137.–

Bearbeitungszeit

4 Wochen

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Migration und Bürgerrecht

Schlossstrasse 1
4133 Pratteln


T +41 61 552 51 61
Webseite

Auskunftszeiten

Telefonzeiten:
Montag und Dienstag 09:00 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag 09:00 Uhr bis 12.30 Uhr

Telefon:
Montag bis Freitag 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr

(Aufgrund der aktuellen Lage sind nur Vorsprachen auf Termin möglich)