Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit für Angehörige von EU/EFTA-Staaten: Gesuch stellen
Beschreibung
EU/EFTA-Staatsangehörige, die keine Erwerbstätigkeit ausüben, haben Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und umfassend gegen Krankheit und Unfall versichert sind.
Erforderliche Dokumente
Siehe weiterführende Informationen
Kosten
CHF 65.–
Bearbeitungszeit
4 Wochen
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Amt für Migration und Bürgerrecht
afmb@bl.ch
T +41 61 552 51 61
Webseite
Schlossstrasse 1
4133 Pratteln
T +41 61 552 51 61
Webseite
Auskunftszeiten
Telefonzeiten:
Montag und Dienstag 09:00 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag 09:00 Uhr bis 12.30 Uhr
Telefon:
Montag bis Freitag 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr
(Aufgrund der aktuellen Lage sind nur Vorsprachen auf Termin möglich)