Aufenthaltsbewilligung

Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit für Angehörige von EU/EFTA-Staaten: Gesuch stellen


Beschreibung

EU/EFTA-Staatsangehörige, die keine Erwerbstätigkeit ausüben, haben Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und umfassend gegen Krankheit und Unfall versichert sind.

Erforderliche Dokumente

Siehe weiterführende Informationen

Kosten

CHF 65.–

Bearbeitungszeit

4 Wochen

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Migration und Bürgerrecht

Schlossstrasse 1
4133 Pratteln


T +41 61 552 51 61
Webseite

Auskunftszeiten

Telefonzeiten:
Montag und Dienstag 09:00 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag 09:00 Uhr bis 12.30 Uhr

Telefon:
Montag bis Freitag 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr

(Aufgrund der aktuellen Lage sind nur Vorsprachen auf Termin möglich)