Familiennachzug

Familiennachzug für Angehörige von EU/EFTA-Staaten: Gesuch stellen


Beschreibung

In der Schweiz wohnhafte gesuchstellende Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, einer Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA oder einer Niederlassungsbewilligung EU/EFTA können ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit folgende Personen nachziehen:
- Ehegatten, eingetragene Partner
- Verwandte in absteigender Linie: Kinder unter 21 Jahren oder denen Unterhalt gewährt wird;
- Verwandte in aufsteigender Linie: Eltern und Grosseltern, sofern die gesuchstellende Person für deren Unterhalt bisher aufgekommen ist und weiterhin aufkommt

Erforderliche Dokumente

Siehe weiterführende Informationen

Kosten

  • Erwachsene CHF 65.–
  • Kinder CHF 30.–

Bearbeitungszeit

4 Wochen

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Migration und Bürgerrecht

Schlossstrasse 1
4133 Pratteln


T +41 61 552 51 61
Webseite

Auskunftszeiten

Telefonzeiten:
Montag und Dienstag 09:00 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag 09:00 Uhr bis 12.30 Uhr

Telefon:
Montag bis Freitag 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr

(Aufgrund der aktuellen Lage sind nur Vorsprachen auf Termin möglich)