Kantonswechsel
Kantonswechsel (Drittstaatsangehörige): Gesuch stellen
Beschreibung
Die Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung gilt nur für den Kanton, der sie ausgestellt hat. Wollen ausländische Personen den Kanton wechseln, müssen Sie im Voraus eine entsprechende Bewilligung beim neuen Kanton beantragen. Für einen vorübergehenden Aufenthalt bis zu drei Monaten in einem anderen Kanton ist keine Bewilligung erforderlich. Wird jedoch der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse in einen anderen Kanton verlegt, liegt ein bewilligungspflichtiger Kantonswechsel vor.
Erforderliche Dokumente
Siehe weiterführende Informationen
Kosten
- CHF 122.30 (ohne Biometrie)
- CHF 142.30 (mit Biometrie)
Bearbeitungszeit
4 Wochen
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Schlossstrasse 1
4133 Pratteln
T +41 61 552 51 61
Webseite
Auskunftszeiten
Telefonzeiten:
Montag und Dienstag 09:00 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag 09:00 Uhr bis 12.30 Uhr
Telefon:
Montag bis Freitag 09.30 Uhr bis 13.00 Uhr
(Aufgrund der aktuellen Lage sind nur Vorsprachen auf Termin möglich)