Kantonswechsel

Kantonswechsel (Drittstaatsangehörige): Gesuch stellen


Beschreibung

Die Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung gilt nur für den Kanton, der sie ausgestellt hat. Wollen ausländische Personen den Kanton wechseln, müssen Sie im Voraus eine entsprechende Bewilligung beim neuen Kanton beantragen. Für einen vorübergehenden Aufenthalt bis zu drei Monaten in einem anderen Kanton ist keine Bewilligung erforderlich. Wird jedoch der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse in einen anderen Kanton verlegt, liegt ein bewilligungspflichtiger Kantonswechsel vor.

Erforderliche Dokumente

Siehe weiterführende Informationen

Kosten

  • CHF 122.30 (ohne Biometrie)
  • CHF 142.30 (mit Biometrie)

Bearbeitungszeit

4 Wochen

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Migration und Bürgerrecht

Schlossstrasse 1
4133 Pratteln


T +41 61 552 51 61
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Auskunftszeiten

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Mittwoch 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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