Lernfahr- und Führerausweise
Ausländischer Führerausweis: Umschrieb beantragen
Beschreibung
Der schweizerische Führerausweis ist erforderlich, wenn der Inhaber/die Inhaberin eines ausländischen Führerausweises mehr als ein Jahr in der Schweiz wohnt. Es kann jederzeit (also auch vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist) ein Gesuch um Erteilung eines schweiz. Führerausweises gestellt werden.
Kosten
Bearbeitungszeit
von Fall zu Fall verschieden
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Auskunftszeiten
Schalter:
Montag - Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Telefon:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr / 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr