Fahrzeugzulassung

Kollektiv Fahrzeugausweis in Verbindung mit Händlerschildern beantragen


Beschreibung

Gesetzliche Bestimmungen des Bundes sowie die Weisungen V.5.604.5 des Eidg. Justiz und Polizeidepartements vom 5. August 1994 (Art. 22 ff. und Anhang 4 VVV, gestützt auf Art. 106 Abs. 1 SVG und Art. 76a VVV)

Kosten

Bearbeitungszeit

von Fall zu Fall verschieden

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Motorfahrzeugkontrolle

Ergolzstrasse 1
4414 Füllinsdorf


T +41 61 552 00 00
Webseite

Auskunftszeiten

Schalter:
Montag - Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Telefon:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr / 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr