Zahlungsbefehle und Konkursandrohungen
Betreibungsbegehren online beantragen
Beschreibung
Die Gläubigerin / der Gläubiger hat gegenüber der Schuldnerin /dem Schuldner eine Geldforderung und schickt ein elektronisches Betreibungsbegehren an das zuständige Betreibungsamt am Wohnort der Schuldnerin / des Schuldners und leistet einen Kostenvorschuss mittels Kreditkartenzahlung. Das Betreibungsamt fertigt einen Zahlungsbefehl aus und stellt diesen der Schuldnerin / dem Schuldner zu.
Erforderliche Dokumente
Formular mit Angaben zum Schuldner, zur Forderung und zum Gläubiger
Kosten
Kosten nach Matrix gem. Art. 16 GebV SchKG. Detailangaben finden Sie auf unserer Homepage unter den weiterführenden Informationen
Bearbeitungszeit
je nach Verfahren
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Betreibungs- und Konkursamt
Eichenweg 12
Postfach
4410 Liestal
betreibungsamt@bl.ch
T +41 61 552 46 00
Webseite
Auskunftszeiten
Schalter
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
14.00-16.00 Uhr
Mittwoch
09.00-17.00 Uhr (durchgehend)
Telefon
Montag und Freitag
9.00-12.00 und 14.00-16.00
Dienstag und Donnerstag
14.00-16.00
Mittwoch
09.00-12.00 und 14.00-17.00