Zahlungsbefehle und Konkursandrohungen

Betreibungsbegehren online beantragen


Beschreibung

Die Gläubigerin / der Gläubiger hat gegenüber der Schuldnerin /dem Schuldner eine Geldforderung und schickt ein elektronisches Betreibungsbegehren an das zuständige Betreibungsamt am Wohnort der Schuldnerin / des Schuldners und leistet einen Kostenvorschuss mittels Kreditkartenzahlung. Das Betreibungsamt fertigt einen Zahlungsbefehl aus und stellt diesen der Schuldnerin / dem Schuldner zu.

Erforderliche Dokumente

Formular mit Angaben zum Schuldner, zur Forderung und zum Gläubiger

Kosten

Kosten nach Matrix gem. Art. 16 GebV SchKG. Detailangaben finden Sie auf unserer Homepage unter den weiterführenden Informationen

Bearbeitungszeit

je nach Verfahren

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Zivilrechtsverwaltung
Betreibungs- und Konkursamt

Eichenweg 12
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4410 Liestal




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