Zahlungsbefehle und Konkursandrohungen
Betreibung: Nichtbekanntgabe an Dritte beantragen / Nichtgewährung Einsichtsrecht
Beschreibung
Das Betreibungsamt gibt Dritten von einer Betreibung keine Kenntnis, wenn der Schuldner nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls ein entsprechendes Gesuch gestellt hat.
Sofern die Gläubigerin / der Gläubiger nach Ablauf einer vom Betreibungsamt angesetzten Frist von 20 Tagen den Nachweis nicht erbringt, dass rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet wurde, dieser Nachweis nachträglich erbracht oder die Betreibung fortgesetzt wird, wird die Betreibung Dritten wieder zur Kenntnis gebracht
Die Kosten für die Bearbeitung des gesamten Gesuchs werden sowohl im Erfolgs- wie auch im Misserfolgsfall erhoben.
Erforderliche Dokumente
Formular mit Betreibungsnummer und Kriterien gemäss SchKG
Kosten
Prozess verlangt Kostenvorschuss von CHF 40.–
Bearbeitungszeit
mind. 30 Tage
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Betreibungs- und Konkursamt
Eichenweg 12
Postfach
4410 Liestal
betreibungsamt@bl.ch
T +41 61 552 46 00
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