Aufbewahrung und Eröffnung

Vermögensdeklaration per Todestag einreichen


Beschreibung

Das Erbschaftsamt nimmt in jedem Todesfall ein (Steuer-)Inventar über das Nachlassvermögen auf, bilanziert die Aktiven und Passiven und ermittelt die ehe- und erbrechtlichen Ansprüche der beteiligten Erbinnen und Erben.

Erforderliche Dokumente

Belege, welche Auskunft geben über die Vermögensverhältnisse der verstorbenen Person: Bankbelege, Schatzungen, etc., sowie letztwillige Verfügungen (Testamente, Ehe- und Erbverträge), welche nicht beim Erbschaftsamt aufbewahrt wurden.

Kosten

Bearbeitungszeit

Abschluss Erbschaftsinventar längstens 6 Wochen seit Eingang aller seitens der Kundschaft zu liefernden Unterlagen und Angaben.

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Zivilrechtsverwaltung
Erbschaftsamt

Domplatz 9
Postfach
4144 Arlesheim




T +41 61 552 45 70
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Montag und Freitag 9.00-12.00 und 14.00-16.00, Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00, Mittwoch 09.00-12.00 und 14.00-17.00