Aufbewahrung und Eröffnung
Vermögensdeklaration per Todestag einreichen
Beschreibung
Das Erbschaftsamt nimmt in jedem Todesfall ein (Steuer-)Inventar über das Nachlassvermögen auf, bilanziert die Aktiven und Passiven und ermittelt die ehe- und erbrechtlichen Ansprüche der beteiligten Erbinnen und Erben.
Erforderliche Dokumente
Belege, welche Auskunft geben über die Vermögensverhältnisse der verstorbenen Person: Bankbelege, Schatzungen, etc., sowie letztwillige Verfügungen (Testamente, Ehe- und Erbverträge), welche nicht beim Erbschaftsamt aufbewahrt wurden.
Kosten
Bearbeitungszeit
Abschluss Erbschaftsinventar längstens 6 Wochen seit Eingang aller seitens der Kundschaft zu liefernden Unterlagen und Angaben.
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Erbschaftsamt
Domplatz 9
Postfach
4144 Arlesheim
erbschaftsamt@bl.ch
T +41 61 552 45 70
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Auskunftszeiten
Schalteröffnungen
Montag/Dienstag/Donnerstag/Freitag 14.00-16.00, Mittwoch 09.00-17.00
Telefonzeiten
Montag und Freitag 9.00-12.00 und 14.00-16.00, Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00, Mittwoch 09.00-12.00 und 14.00-17.00