Handelsregistereintragungen Genossenschaft
Stampa-Erklärung / Lex Friedrich-Erklärung im Handelsregister anmelden
Beschreibung
In der Stampa-Erklärung erklärt die Gesellschaft, dass sie den Gründern keine besonderen Vorteile gewährt oder zusichert und dass keine anderen Sachwerte oder Verrechnungstatbestände übernommen werden, als die bereits in den Statuten oder den Handelsregisterbelegen aufgeführten.
Bei der "Lex Friedrich"-Erklärung erklärt die Gesellschaft, dass sie nicht gegen das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, auch Lex Koller oder Lex Friedrich genannt) verstösst und/oder keine Bewilligung im Sinne dieses Gesetzes benötigt.
Erforderliche Dokumente
keine
Kosten
Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV HReg / SR 221.411.1) geregelt. Detailangaben finden Sie auf unserer Homepage unter den weiterführenden Informationen.
Bearbeitungszeit
nicht definierbar
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Handelsregisteramt
Domplatz 13 (Eingang Domplatz 9)
Postfach
4144 Arlesheim
handelsregister@bl.ch
T +41 61 552 46 80
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Montag und Freitag 9.00-12.00 und 14.00-16.00, Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00, Mittwoch 09.00-12.00 und 14.00-17.00