Handelsregistereintragungen Genossenschaft

Stampa-Erklärung / Lex Friedrich-Erklärung im Handelsregister anmelden


Beschreibung

In der Stampa-Erklärung erklärt die Gesellschaft, dass sie den Gründern keine besonderen Vorteile gewährt oder zusichert und dass keine anderen Sachwerte oder Verrechnungstatbestände übernommen werden, als die bereits in den Statuten oder den Handelsregisterbelegen aufgeführten.

Bei der "Lex Friedrich"-Erklärung erklärt die Gesellschaft, dass sie nicht gegen das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, auch Lex Koller oder Lex Friedrich genannt) verstösst und/oder keine Bewilligung im Sinne dieses Gesetzes benötigt.

Erforderliche Dokumente

keine

Kosten

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV HReg / SR 221.411.1) geregelt. Detailangaben finden Sie auf unserer Homepage unter den weiterführenden Informationen.

Bearbeitungszeit

nicht definierbar

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Zivilrechtsverwaltung
Handelsregisteramt

Domplatz 13 (Eingang Domplatz 9)
Postfach
4144 Arlesheim




T +41 61 552 46 80
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