Handelsregistereintragungen Einzelunternehmen

Umwandlung Kollektivgesellschaft in Einzelfirma im Handelsregister anmelden


Beschreibung

Umwandlung einer Kollektivgesellschaft in eine Einzelfirma

Erforderliche Dokumente

keine

Kosten

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV HReg / SR 221.411.1) geregelt. Detailangaben finden Sie auf unserer Homepage unter den weiterführenden Informationen.

Bearbeitungszeit

nicht definierbar

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Zivilrechtsverwaltung
Handelsregisteramt

Domplatz 13 (Eingang Domplatz 9)
Postfach
4144 Arlesheim




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