Handelsregistereintragungen Aktiengesellschaft

Domizilannahmeerklärung gemäss Art. 117 Abs. 3 HRegV im Handelsregister melden


Beschreibung

Domizilannahmeerklärung

Erforderliche Dokumente

keine

Kosten

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV HReg / SR 221.411.1) geregelt. Detailangaben finden Sie auf unserer Homepage unter den weiterführenden Informationen.

Bearbeitungszeit

nicht definierbar

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Zivilrechtsverwaltung
Handelsregisteramt

Domplatz 13 (Eingang Domplatz 9)
Postfach
4144 Arlesheim




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