Meldung der Unterstellung in den Geltungsbereich der GGBV

Unternehmen nach Gefahrgutbeauftragenverordnung: Rückmeldeblatt einreichen


Beschreibung

Wer gefährliche Güter auf der Strasse, auf der Schiene oder auf Gewässern befördert oder sie in diesem Zusammenhang verpackt, einfüllt, versendet, ladet oder entladet untersteht der GGBV und muss der Vollzugsbehörde unaufgefordert innert 30 Tagen nach der Ernennung die Namen der Gefahrgutbeauftragten und die in deren Schulungsnachweis aufgeführten Bereiche bekannt geben.

Kosten

berechnet nach effektivem Aufwand

Bearbeitungszeit

von Fall zu Fall verschieden

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Amt für Umweltschutz und Energie
Ressort Störfallvorsorge und Chemiekalien

Rheinstrasse 29
4410 Liestal




T +41 61 552 51 11
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr