Richterliche Verbote
Richterliches Verbot nach Art. 258 ZPO beantragen
Beschreibung
Gesuche für richterliche Verbote müssen beim für die jeweilige Gemeinde zuständigen Zivilkreisgericht (Ost oder West) eingereicht werden.
Das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular ist inklusiv den erforderlichen Beilagen an das zuständige Zivilkreisgericht zu senden.
Gestützt auf das Gesuch wird die notwendige Signalisation im Auftrag des Zivilkreisgerichts durch die Polizei Basel-Landschaft, Verkehrssicherheit, Brühlstrasse 43, 4415 Lausen mit dem/der Gesuchsteller/in vor Ort festgelegt.
Kosten
Seitens Polizei Basel-Landschaft keine Gebühren; weitere Informationen erteilt das Zivilkreisgericht
Bearbeitungszeit
von Fall zu Fall verschieden
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr