Richterliche Verbote

Richterliches Verbot nach Art. 258 ZPO beantragen


Beschreibung

Gesuche für richterliche Verbote müssen beim für die jeweilige Gemeinde zuständigen Zivilkreisgericht (Ost oder West) eingereicht werden.

Das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular ist inklusiv den erforderlichen Beilagen an das zuständige Zivilkreisgericht zu senden.

Gestützt auf das Gesuch wird die notwendige Signalisation im Auftrag des Zivilkreisgerichts durch die Polizei Basel-Landschaft, Verkehrssicherheit, Brühlstrasse 43, 4415 Lausen mit dem/der Gesuchsteller/in vor Ort festgelegt.

Kosten

Seitens Polizei Basel-Landschaft keine Gebühren; weitere Informationen erteilt das Zivilkreisgericht

Bearbeitungszeit

von Fall zu Fall verschieden

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Polizei Basel-Landschaft

Rheinstrasse 25
4410 Liestal


T +41 61 553 00 00
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Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr