Private Sicherheitsdienste
Private Sicherheitsdienste im Kanton Basel-Landschaft: Ausübung bewilligungspflichtiger Tätigkeit beantragen
Beschreibung
Als Sicherheitsangestellte gelten: Personen, die Sicherheitsdienstleistungen erbringen.
Als Sicherheitsunternehmen gelten: Natürliche und juristische Personen, die Sicherheitsdienstleistungen anbieten und erbringen lassen.
Bewilligungspflicht
1. Kontroll- und Aufsichtsdienste, namentlich Zutrittskontrollen einschliesslich Türsteherdienste, Sicherheits-Assistenzdienste (Steward-Dienste), Absperrdienste sowie Fahrzeug- und Effektenkontrollen;
2. Verkehrsdienste, namentlich Verkehrsregelungen auf Strassen und Plätzen sowie Kontrolle des ruhenden Verkehrs;
3. Bewachungs- und Überwachungsdienste, namentlich Werkschutz, Rondendienste, Hundeführerdienste und Aufsichtsdienste;
4. Schutzdienste für Personen und Güter mit erhöhter Gefährdung, namentlich Ordnungsdienste, Interventionsdienste sowie bewaffneter Objekt- und Personenschutz;
5. Assistenzdienste für Behörden, namentlich Patrouillen im öffentlichen Bereich und Weibeldienste;
6. Sicherheitstransporte von Personen, Gütern oder Wertsachen, namentlich Häftlingstransporte und Werttransporte;
7. Ermittlungsdienste, namentlich Observationen, Detektivtätigkeiten und Diebstahlkontrollen;
8. Zentralendienste, namentlich Betrieb von Alarm-, Einsatz- und Sicherheitszentralen.
Kosten
- Bewilligung für Sicherheitsangestellte: CHF 300.–
- Bewilligung für das Führen eines Sicherheitsunternehmens: CHF 300.–
- Bewilligung für den Betrieb eines Sicherheitsunternehmens: CHF 135.–
- Bewilligung für Diensthunde: CHF 145.–
Bearbeitungszeit
von Fall zu Fall verschieden
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr