Waffen und Sprengstoff
Waffenerwerbschein beantragen
Beschreibung
Halbautomatische Zentralfeuerwaffen können weiterhin mit Waffenerwerbsschein erworben werden, wenn diese mit Ladevorrichtungen mit kleiner Kapazität ausgerüstet und nicht von über 60 cm unter 60 cm Gesamtlänge kürzbar sind.
Es ist allerdings zu beachten, dass bei einer mittels Erwerbsschein gekauften Waffe folgende Einschränkungen gelten:
- Die Waffe darf nicht zusammen mit einer passenden Ladevorrichtung mit hoher Kapazität aufbewahrt werden;
- In die Waffe darf keine Ladevorrichtung mit hoher Kapazität eingesetzt werden;
- Die Waffe darf nicht mit einer passenden Ladevorrichtung mit hoher Kapazität transportiert werden.
Wir empfehlen die verbotenen halbautomatischen Zentralfeuerwaffen mit einer Ausnahmebewilligung für Sportschützen zu erwerben. Damit können die oben aufgeführten Einschränkungen umgangen werden.
Für die vor dem 15. August 2019 erworben halbautomatischen Zentralfeuerwaffen kommen die Einschränkungen nicht zur Anwendung.
Erforderliche Dokumente
- Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass / ID); Ausländer zusätzlich Ausländerausweis
- Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen berechtigt sind
Kosten
Bearbeitungszeit
von Fall zu Fall verschieden
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Fachstelle Waffen & Sprengstoff
Rheinstrasse 25
4410 Liestal
pol.waffen@bl.ch
T +41 61 553 31 55
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr