Waffen und Sprengstoff

Waffenregister: Noch nicht registrierte Feuerwaffen melden / nachmelden


Beschreibung

Zwingend nach zu melden sind nur die neu verbotenen Zentralfeuerwaffen. Diese sind mit dem entsprechenden Nachmeldeformular innerhalb von 3 Jahren, d.h. bis am 15. August 2022, bei der zuständigen Waffenbehörde des Wohnkantons einzureichen.

Keine Nachmeldung ist erforderlich, wenn die Feuerwaffe bereits in einem kantonalen Informationssystem registriert ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn

- die Waffe mit Erwerbsschein/Ausnahmebewilligung gekauft wurde;

- die Waffe, infolge der Gesetzesänderung vom 12.12.2008, schon nachgemeldet wurde;

- die Waffe direkt aus den Militärbeständen ins Eigentum übernommen wurde.

Nach erfolgter Waffennachmeldung erhalten Sie von der Fachstelle Waffen automatisch, und ohne Kostenfolge, eine sogenannte Besitzbestätigung, welche den ‚Altbesitz‘ ihrer Waffen nachweist. Diese Bestätigung erhalten Sie auf Anfrage, auch ohne erfolgte Waffennachmeldung.

Der Waffeneintrag in die Besitzbestätigung legitimiert zu nachfolgenden Handlungen:

- Erwerb des passenden Magazins mit hoher Kapazität zur eingetragenen Waffe;

- Einsetzen des Magazins mit hoher Kapazität in die eingetragene Waffe;

- Transport des Magazins mit hoher Kapazität zusammen mit der eingetragenen Waffe;

- Aufbewahren des Magazins mit hoher Kapazität zusammen mit der eingetragenen Waffe.

Kosten

Bearbeitungszeit

von Fall zu Fall verschieden

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Polizei Basel-Landschaft
Fachstelle Waffen & Sprengstoff

Rheinstrasse 25
4410 Liestal




T +41 61 553 31 55

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr