Waffen und Sprengstoff

Sammlung von verbotenen Feuerwaffen: Sicherheitskonzept einreichen


Beschreibung

Ausnahmebewilligungen aus Gründen der Sammeltätigkeit können nur dann erteilt werden, wenn die betroffene Person nachweisen kann, dass die angemessenen Vorkehrungen sicheren Aufbewahrung der Sammlung getroffen wurden. Die kantonalen Behörden können die Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung präzisieren.
Aus diesem Grund muss der Antragsteller, nebst dem Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung ‚klein‘ für Sammler zusätzlich das Formular (Sicherheitskonzept für Sammler von verbotenen Feuerwaffen) einreichen.
Wenn es die Umstände erfordern kann beispielsweise ein Waffenschrank, ein gesicherter Raum oder eine Alarmanlage vorgeschrieben werden.
Des Weiteren ist bei der Antragstellung zum Nachweis der Sammeltätigkeit immer eine Liste der kompletten Waffensammlung beizulegen.
Zusätzlich wird dem Sammler gesetzlich verordnet, dass dieser ein ständig aktuelles Verzeichnis über die in Besitz befindlichen Feuerwaffen nach Art. 5 Abs. 1 WG zu führen hat (Seriefeuerwaffen, neu verbotene Zentralfeuerwaffen, Granatwerfer, etc.)

Kosten

Bearbeitungszeit

von Fall zu Fall verschieden

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Polizei Basel-Landschaft
Fachstelle Waffen & Sprengstoff

Rheinstrasse 25
4410 Liestal




T +41 61 553 31 55

Auskunftszeiten

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