Waffen und Sprengstoff
Regelmässigs sportliches Schiessen nachweisen
Beschreibung
Erstmalig nach 5 und zweitmalig nach 10 Jahren, nach Erstausstellung einer solchen Bewilligung, muss durch den Sportschützen der Schiess- oder Vereinsnachweis erbracht werden.
Als Schiessnachweis gilt eine Bestätigung eines Vereins oder Schiesskellerbetreibers über Ihre Schiesstätigkeit. Der Eintrag im militärischen Leistungsausweis (obligatorisches Schiessen / Feldschiessen) gilt ebenfalls als Schiessnachweis.
Die Schiesspflicht muss nicht zwingend mit der auf der Bewilligung aufgeführten Waffe erfolgen.
Inhaber einer Ausnahmebewilligung für Sportschützen, müssen bei einem Wechsel des Wohnkantons der neu zuständigen Waffenbehörde eine Kopie der Ausnahmebewilligung zustellen.
Kosten
Bearbeitungszeit
von Fall zu Fall verschieden
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Fachstelle Waffen & Sprengstoff
Rheinstrasse 25
4410 Liestal
pol.waffen@bl.ch
T +41 61 553 31 55
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr