Waffen und Sprengstoff

Sportschütze / Sportschützin: Ausnahmebewilligung beantragen


Beschreibung

Für den Erwerb der verbotenen halbautomatischen Zentralfeuerwaffen braucht es neu, anstelle eines Waffenerwerbsscheins, eine kantonale Ausnahmebewilligung für Sportschützen. Die Bewilligungen sind mit folgenden Auflagen behaftet:

Erstmalig nach 5 und zweitmalig nach 10 Jahren, nach Erstausstellung einer solchen Bewilligung, muss durch den Sportschützen der Schiess- oder Vereinsnachweis erbracht werden.
Als Schiessnachweis gilt eine Bestätigung eines Vereins oder Schiesskellerbetreibers über Ihre Schiesstätigkeit. Der Eintrag im militärischen Leistungsausweis (obligatorisches Schiessen / Feldschiessen) gilt ebenfalls als Schiessnachweis.

Die Schiesspflicht muss nicht zwingend mit der auf der Bewilligung aufgeführten Waffe erfolgen.

Inhaber einer Ausnahmebewilligung für Sportschützen, müssen bei einem Wechsel des Wohnkantons der neu zuständigen Waffenbehörde eine Kopie der Ausnahmebewilligung zustellen.

Erforderliche Dokumente

  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte oder eines gültigen Ausländerausweises (z.B. Niederlassungsbewilligung C oder Aufenthaltsbewilligung B)
  • gegebenenfalls amtliche Bestätigung nach Artikel 9c WV;

Kosten

Bearbeitungszeit

von Fall zu Fall verschieden

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Polizei Basel-Landschaft
Fachstelle Waffen & Sprengstoff

Rheinstrasse 25
4410 Liestal




T +41 61 553 31 55

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr