Parkieren
Parkiererleichterung für Arzt/Ärztin, Hebamme, medizinische Hausbetreuung beantragen
Beschreibung
Die Bewilligung "Parkierungserleichterung Arzt/Ärztin und Hebamme im Dienst" wird nach den Richtlinien Parkierungserleichterungen Ärzte der Interkantonalen Kommission für den Strassenverkehr (IKST) vom 05.02.1987 erteilt. Für die medizinische Hausbetreuung im Dienst kommt diese Richtlinie sinngemäss zur Anwendung ( Parkierungserleicherung für Ärztinnen und Ärzte ). Bewilligungen können erteilt werden für
- Ärzte mit Hausbesuchs- und Notfallpraxis, die häufig Patienten ausserhalb der Praxisräume behandeln und damit die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen.
- Hebammen, die bei Hausgeburten und der Wochenbettnachsorge Hilfe leisten.
- ausgebildetes Fachpersonal, welches analog einem Arzt ausschliesslich die medizinische Grundversorgung zu Hause gewährleistet/sicherstellt.
- Institutionen welche Geräte der medizinischen Grundversorgung in regelmässigen Abständen zu Hause auf ihre Funktion und Einstellung überprüfen sowie austauschen.
Kosten
- Arzt/Ärztin und Hebamme im Dienst: jährlich CHF 50.–
- Medizinische Hausbetreuung im Dienst: gebührenfrei
Bearbeitungszeit
von Fall zu Fall verschieden
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr